Glossar
Glossar
Es kommt immer wieder vor, dass man den ein oder anderen Begriff nicht kennt und nachschlagen muss. Um euch die Recherche zu erleichtern findet ihr hier ein Glossar mit einer Liste von Fachbegriffen und einer näheren Erklärung zu diesen. Sollte das gesuchte Wort nicht im Glossar vorhanden sein, kontaktiere über das Forum Fragen und Diskussionen deine/n Trainer/in. Diese/r wird dies so rasch es geht im Glossar nachtragen.
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CO2-ÄquivalentDer Faktor „CO2-Äquivalent“ beschreibt das Treibhauspotenzial weiterer Gase, wie Lachgas oder Methan. Er vergleicht die Treibhauswirkung des entsprechenden Treibhausgases mit der von Kohlendioxid CO2. Methan hat die 25-fache, Lachgas sogar die 298-fache Wirkung von Kohlendioxid. | |
E |
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E-NummernDie E-Nummern sind Codes, die die von der EU erlaubten Zusatzstoffe in der Lebensmittelproduktion kennzeichnen. Anhand dieser E-Nummern sind Inhaltsstoffe auf der Verpackung zu kennzeichnen.Sämtliche Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B.Geschmacksverstärker) sind auf den Inhaltsangaben der Verpackung von Lebensmitteln anzugeben. Aufgrund der Fülle der Zusatzstoffe, werden Codes (E-Nummern) verwendet.Die E-Nummern sind in so genannten E-Nummernlisten aufgelistet. Hier ist eine Liste mit den Zusatzstoffen zum Download. http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/E-Nummernliste.html | |
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FruchtfolgeAls Fruchtfolge wird die zeitliche Abfolge der auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebauten Pflanzenarten im Ablauf der Jahre verstanden. So wird nicht 3 Jahre hintereinander Weizen auf einem Feld angebaut - sondern abwechselnd z.B. Weizen, Mais, Zuckerrüben, Sojabohnen… | |
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konventionellDie konventionelle Landwirtschaft setzt im Ackerbau neben der üblichen Fruchtfolge die von den zuständigen Behörden zugelassenen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel ein. | |
KühlketteDie Kühlkette ist der gekühlte Weg vom Produzenten bis zum Verbraucher. Diese Kühlkette darf während des Transports zwischen Produzent, Großhändler, Händler und Verbraucher nicht unterbrochen werden, damit die Lebensmittel nicht verderben. | |
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ZusatzstoffeLebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie z.B. zum Süßen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, d.h. welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Höchstmenge verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.Lebensmittelzusatzstoffe müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden.In der Europäischen Union dürfen Zusatzstoffe nur in Nahrungsmitteln eingesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die Substanzen von internationalen Expertengremien als unbedenklich eingeschätzt worden sind. | |