Wald in Österreich ist prinzipiell zu Erholungszwecken frei zugänglich. Letztlich sind dazu sind Spielregeln unumgänglich. Viele dieser Regeln sind im österreichischen Forstgesetz festgeschrieben. Es gilt der 'Grundsatz, dass "Wald so zu behandeln ist, dass die Produktionskraft des Bodens erhalten und seine Wirkungen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung) nachhaltig gesichert bleiben".
= geltendes Forstgesetz BGBL 1975