3. Gütesiegel

3.1. Das AMA – Gütesiegel

AMA-GütesiegelEs müssen grundsätzlich alle Produktbestandteile zu 100 % aus Österreich stammen.

Bei verarbeiteten Lebensmitteln, die Grundstoffe enthalten, die in Österreich nicht wachsen oder bei uns nicht hergestellt werden können, darf der Anteil dieser Bestandteile maximal 1/3 betragen. (z.B. Banane im Bananenjogurt, Vanille im Vanillejogurt)

Bei der Produktion und Verarbeitung gelten für alle Lebensmittel mit dem AMA-Gütesiegel Vorschriften, die das strenge österreichische Lebensmittelrecht (Lebensmittel-Codex, Qualitätsklassengesetz etc.) durchwegs noch deutlich übertreffen.

Verliehen wird das Gütezeichen durch die AMA (Agrar Markt Austria).

Der/die KonsumentIn kann sicher sein, dass ausgezeichnete Lebensmittel bestimmte Mindestkriterien erfüllen müssen. So dürfen diese Lebensmittel weder bestrahlt werden, noch dürfen sie gentechnologisch hergestellt sein.

z.B. Frischfleisch mit dem AMA-Gütesiegel bedeutet:

  • 100 % aus Österreich und zwar von der Geburt weg.
  • Garantierter Geschmack und hohe Qualität (ordentlicher Tiertransport und somit kein Stress der Tiere vor der Schlachtung, Gewichtsgrenzen, Altersgrenzen, beste Fleischqualität ...)
  • Kontrolle vom Landwirt/von der Landwirtin über alle Be- und Verarbeitungsbetriebe hinweg bis ins Geschäft.
  • Hygienisches und sauberes Arbeiten bei der Herstellung und konsequente Einhaltung der Kühlkette.

http://www.ama-marketing.at/orientierungshilfen/ama-guetesiegel/