4. Wie erkenne ich Bio Lebensmittel?

Ab 1. Juli 2010 ist das neue EU-Bio-Logo für alle verpackten Bioprodukte aus EU-Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben.

EU-Bio-Logo

© EU

 Alle Bio-Produkte, wie zum Beispiel Bio-Marmelade, Bio-Dinkel oder Bio-Brot müssen ab dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein.

 Im gleichen Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo muss sich der Kontrollstellencode

z.B. „AT-BIO-XXX“

und die Herkunftsbezeichnung befinden.

 Bei der Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgende Möglichkeiten:

  •  „EU-Landwirtschaft“
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „Österreichische Landwirtschaft“

Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.

Markenzeichen in Österreich
Das AMA Bio-Zeichen (rot)  und das BIO AUSTRIA Logo.

Bio AustriaAMA-Gütesiegel