Buch: Biologische Produktionsweise
Biologische Produktionsweise
4. Wie erkenne ich Bio Lebensmittel?
Ab 1. Juli 2010 ist das neue EU-Bio-Logo für alle verpackten Bioprodukte aus EU-Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben.
EU-Bio-Logo
Alle Bio-Produkte, wie zum Beispiel Bio-Marmelade, Bio-Dinkel oder Bio-Brot müssen ab dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein.
Im gleichen Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo muss sich der Kontrollstellencode
z.B. „AT-BIO-XXX“
und die Herkunftsbezeichnung befinden.
Bei der Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgende Möglichkeiten:
- „EU-Landwirtschaft“
- „Nicht-EU-Landwirtschaft“
- „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
- „Österreichische Landwirtschaft“
Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.
Markenzeichen in Österreich
Das AMA Bio-Zeichen (rot) und das BIO AUSTRIA Logo.