2. Was darf ein Bio-Bauer?

Um dem ganzheitlichen Ansatz der biologischen Landwirtschaft gerecht zu werden, muss sich ein Biobauer mehr als seine konventionell wirtschaftenden Kollegen mit den Abläufen auf seinem Betrieb auseinandersetzen. Er muss sehr schonend mit natürlichen Ressourcen umgehen. Was er im Einzelnen darf und was nicht, ist in EU-Verordnungen genau geregelt.

BioproduktNatürliche Schädlingsbekämpfung

Schädlinge werden nicht mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bekämpft, sondern durch Förderung des ökologischen Gleichgewichts in Schach gehalten. Die Fruchtfolge spielt hier auch eine wichtige Rolle. Falls unbedingt erforderlich werden natürliche Pflanzenschutzmittel eingesetzt wie Gesteinsmehl, Öle, Schwefel und Kupfer. Es gibt auch natürliche Bakterienpräparate (z.B. Bacillus thurigiensis), die Biobauern auf ihren Feldern ausbringen können.

Zur Fütterung

Tiere dürfen nur mit Biofutter, das vorzugsweise vom eigenen Betrieb stammt, gefüttert werden. Erlaubt ist die Beimischung von „Umstellungsfuttermitteln“ (=Futter von Flächen, die gerade auf Bio umgestellt werden). Durchschnittlich dürfen bis zu maximal 30 % der Futterration aus Umstellungsfuttermitteln bestehen. Stammen die Umstellungsfuttermittel aus dem eigenen Betrieb, so kann dieser Prozentanteil auf 100 % erhöht werden.

Gentechnik – keinesfalls bei Bioprodukten

Ein Lebensmittel darf nur dann mit BIO gekennzeichnet werden, wenn das Erzeugnis ohne Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) oder von auf deren Grundlage produzierten Erzeugnissen hergestellt worden ist. Das bedeutet auch, dass sogar die Nutztiere kein Futter aus GVO (zB aus gentechnisch verändertem Soja) erhalten dürfen und dass die Verarbeitungshilfsstoffe (zB Labferment in Käsereien) nicht von GVO stammen dürfen.