3. Sind Zusatzstoffe in Biolebensmitteln erlaubt?

© Fotoalia.com/VisionärEin Bioprodukt muss grundsätzlich zu 100 % aus biologischer Landwirtschaft stammen. Da aber nicht alle Rohstoffe in Bio-Qualität lieferbar sind, dürfen bis zu 5 % der Zutaten aus konventionellem Anbau verwendet werden.

Das heißt: Kommt ein Produkt unter der Bezeichnung „aus biologischer Landwirtschaft“ in Verkehr, so müssen mindestens 95 % aller landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Geschmacksverstärker oder synthetische Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.

Biologische Lebensmittel stehen für Qualität, umweltschonende Produktion und Gentechnikfreiheit. Die biologische Landwirtschaft unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Der Einsatz von Pestiziden ist streng verboten. Der Biolandbau verzichtet konsequent auf den Einsatz von energieaufwendigen, synthetischen Mineraldüngern und setzt stattdessen auf organische Dünger wie Kompost oder Tiermist. Die Biolandwirtschaft in Österreich erspart der Umwelt jährlich 200.000 Tonnen an synthetischen Düngemitteln. Alleine dadurch werden beträchtliche Mengen an fossilen Energieträgern, also CO2-Verursachern, vermieden. Grundsätzlich verursacht die Landwirtschaft nicht nur CO2-Emissionen, sondern sie bindet auch CO2 in Boden und Pflanzen. So besteht Humus zu etwa 60 % aus Kohlenstoff. Durch gezielten Humusaufbau kann der Kohlenstoff im Boden gespeichert und so der Atmosphäre entzogen werden. Besonders im Biolandbau werden dafür spezielle Methoden angewendet, wie Anbau von Klee und anderen Leguminosen, Gründüngung, Bepflanzung der Felder im Winter, Düngung mit Stallmist und pfluglose Bodenbearbeitung. Weltweit könnten so 400 bis 800 Millionen Tonnen CO2 durch biologisch bewirtschaftete Böden aufgenommen werden.