Zusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie z.B. zum Süßen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, d.h. welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Höchstmenge verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.Lebensmittelzusatzstoffe müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden.In der Europäischen Union dürfen Zusatzstoffe nur in Nahrungsmitteln eingesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die Substanzen von internationalen Expertengremien als unbedenklich eingeschätzt worden sind.

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