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CO2-ÄquivalentDer Faktor CO2-uivalent beschreibt das Treibhauspotenzial weiterer Gase, wie Lachgas oder Methan. Er vergleicht die Treibhauswirkung des entsprechenden Treibhausgases mit der vonKohlendioxidCO2.Methan hat die 25-fache, Lachgas sogar die 298-fache Wirkung von Kohlendioxid. | |
E |
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E-NummernDie E-Nummern sind Codes, die die von der EU erlaubten Zusatzstoffe in der Lebensmittelproduktion kennzeichnen. Anhand dieser E-Nummern sind Inhaltsstoffe auf der Verpackung zu kennzeichnen.Stliche Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B.Geschmacksverstker) sind auf den Inhaltsangaben der Verpackung von Lebensmitteln anzugeben. Aufgrund der Fle der Zusatzstoffe, werden Codes (E-Nummern) verwendet.Die E-Nummern sind in so genannten E-Nummernlisten aufgelistet. Hier ist eine Liste mit den Zusatzstoffen zum Download.http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/E-Nummernliste.html | |
F |
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FruchtfolgeAls Fruchtfolge wird die zeitliche Abfolge der auf einer landwirtschaftlichen Flhe angebauten Pflanzenarten im Ablauf der Jahre verstanden. So wird nicht 3 Jahre hintereinander Weizen auf einem Feld angebaut - sondern abwechselnd z.B. Weizen, Mais, Zuckerren, Sojabohnen | |
K |
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konventionellDie konventionelle Landwirtschaft setzt im Ackerbau neben der lichen Fruchtfolge die von den zustdigen Behden zugelassenen Dgemittel und Pflanzenschutzmittel ein. | |
KühlketteDie Klkette ist der geklte Weg vom Produzenten bis zum Verbraucher. Diese Klkette darf wrend des Transports zwischen Produzent, Grodler, Hdler und Verbraucher nicht unterbrochen werden, damit die Lebensmittel nicht verderben. | |
Z |
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ZusatzstoffeLebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie z.B. zum Sen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung f die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, d.h. welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Hhstmenge verwendet werden dfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.Lebensmittelzusatzstoffe msen auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden.In der Europschen Union dfen Zusatzstoffe nur in Nahrungsmitteln eingesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung daf ist wiederum, dass die Substanzen von internationalen Expertengremien als unbedenklich eingeschzt worden sind. | |