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B

Betriebskontrolle

Eine unabhängige Kontrolle garantiert, dass hohe Standards in der Produktion eingehalten werden. Wenn ein Bauer oder eine Bäuerin z.B. das AMA-Gütesiegel oder das AMA-Biosiegel erhalten möchte, muss er/sie sich von fachlich ausgebildetem Personal kontrollieren lassen. Dabei wird unter anderem folgendes kontrolliert:

  • Artgerechte Tierhaltung und Tierkennzeichnung (Ohrmarken)
  • Richtigkeit der bewirtschafteten Flächen und Kulturarten
  • Fachgerechte Ausbringung von Düngemitteln zum erlaubten Zeitpunkt
  • Nachweis, dass Saatgut und Futtermittel aus biologischer Landwirtschaft stammen (nur bei Biosiegel)

C

CO2-Äquivalent

Der Faktor „CO2-Äquivalent“ beschreibt das Treibhauspotenzial weiterer Gase, wie Lachgas oder Methan. Er vergleicht die Treibhauswirkung des entsprechenden Treibhausgases mit der von Kohlendioxid CO2. Methan hat die 25-fache, Lachgas sogar die 298-fache Wirkung von Kohlendioxid.


E

E-Nummern

Die E-Nummern sind Codes, die die von der EU erlaubten Zusatzstoffe in der Lebensmittelproduktion kennzeichnen. Anhand dieser E-Nummern sind Inhaltsstoffe auf der Verpackung zu kennzeichnen.Sämtliche Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B.Geschmacksverstärker) sind auf den Inhaltsangaben der Verpackung von Lebensmitteln anzugeben. Aufgrund der Fülle der Zusatzstoffe, werden Codes (E-Nummern) verwendet.Die E-Nummern sind in so genannten E-Nummernlisten aufgelistet. Hier ist eine Liste mit den Zusatzstoffen zum Download. http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/E-Nummernliste.html 


F

Fruchtfolge

Als Fruchtfolge wird die zeitliche Abfolge der auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebauten Pflanzenarten im Ablauf der Jahre verstanden. So wird nicht 3 Jahre hintereinander Weizen auf einem Feld angebaut - sondern abwechselnd z.B. Weizen, Mais, Zuckerrüben, Sojabohnen…


K

konventionell

Die konventionelle Landwirtschaft setzt im Ackerbau neben der üblichen Fruchtfolge die von den zuständigen Behörden zugelassenen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel ein.


Kühlkette

Die Kühlkette ist der gekühlte Weg vom Produzenten bis zum Verbraucher. Diese Kühlkette darf während des Transports zwischen Produzent, Großhändler, Händler und Verbraucher nicht unterbrochen werden, damit die Lebensmittel nicht verderben.


Z

Zusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie z.B. zum Süßen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, d.h. welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Höchstmenge verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.Lebensmittelzusatzstoffe müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden.In der Europäischen Union dürfen Zusatzstoffe nur in Nahrungsmitteln eingesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die Substanzen von internationalen Expertengremien als unbedenklich eingeschätzt worden sind.