6. Zusatzstoffe

Nachhaltig einkaufen heißt, Lebensmittel zu kaufen, die keine oder wenig Zusatzstoffe enthalten.

© Fotolia.com/angelo.giZusatzstoffe sind unnötige „Kosmetikstoffe“, die den Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um eine bestimmte technologische Wirkung zu erzielen, zum Beispiel um zu süßen, zu färben oder zu konservieren.

Zusatzstoffe werden den Lebensmitteln zugegeben, damit

  • ihr Aussehen, ihr Geschmack oder Geruch beeinflusst wird
  • ihre Beschaffenheit (=Konsistenz) verändert wird, z.B. cremig, dickflüssig
  • ihre Haltbarkeit verlängert wird.

Viele Lebensmittel würden ohne Konservierungsmittel schnell verderben und ungenießbar werden.

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Viele Süßspeisen, Cremes, Soßen und Suppen könnten ohne die Verwendung von Dickungsmitteln gar nicht hergestellt werden. Light-Getränke würden ohne Süßstoffe nicht süß schmecken.

Zusatzstoffe sind entweder natürlichen Ursprungs (z.B. der Farbstoff Betanin stammt aus der roten Rübe) oder werden synthetisch hergestellt (z.B. der Farbstoff Tartrazin).

Vom rechtlichen Standpunkt aus gehören Zusatzstoffe zu den Zutaten. Ihre Verwendung muss bei verpackten Lebensmitteln grundsätzlich in der Zutatenliste genannt werden.
Der Klassenname (wie Farbstoff) gibt dabei an, um welchen Stoff es sich handelt, der Zusatzstoff selbst wird mit dem im Lebensmittelrecht festgelegten Namen (z.B. Betanin) oder der sogenannten E-Nummer (z.B. E 162) angegeben. Das Lebensmittelrecht legt die Verwendung von Zusatzstoffen in der Europäischen Union einheitlich fest. Dabei wird geregelt, für welche Lebensmittel und in welchen Mengen die Zusatzstoffe zugelassen sind und wie sie gekennzeichnet werden müssen.
Die Zutatenliste enthält die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils. Das heißt: Die als erstes genannten Zutaten sind am meisten im Lebensmittel enthalten. Die verwendeten Zusatzstoffe stehen in der Regel am Ende der Zutatenliste, weil sie in sehr kleinen Mengen zugesetzt werden.

Quelle: http://www.talkingfood.de